MAHNUNGEN UND GEBÜHREN
Werden ausgeliehene Medien nicht zum angegebenen Rückgabetermin zurückgebracht, so werden Mahngebühren fällig.
Nach Ablauf der Leihfrist wird einmalig ein Mahnschreiben per E-Mail geschickt, dieses ist aber keine Voraussetzung für die Gebühreneinforderung.
Solange Sie sich im Mahnlauf befinden, können leider keine Verlängerungen oder weitere Ausleihen getätigt werden.
Sollte ein gemahntes Medium bereits vorgemerkt oder das Medium bereits zweimal verlängert worden sein,
so ist leider eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich und das Medium muss umgehend zurückgegeben werden.
Weitere Informationen zu Mahnungen und zur Gebührenstaffelung finden Sie in der Benutzungsordnung.