MAHNUNGEN UND GEBÜHREN
Werden Medien nicht rechtzeitig zurückgebracht, bzw. verlängert, fallen pro Medium pro überzogener Woche 2,00 € an.
Im Falle einer Überziehung werden Sie zunächst via Email gemahnt und, wenn möglich wird das Medium um eine weitere Woche verlängert. Sollten Sie nach Ablauf der „neuen” Frist das Medium
weiterhin nicht zurückgegeben oder vorgezeigt haben, so werden die Mahngebühren fällig.
Solange Sie sich im Mahnlauf befinden, können leider keine Verlängerungen oder weitere Ausleihen getätigt werden. Sollte ein gemahntes Medium bereits vorgemerkt oder das Medium bereits zweimal
verlängert worden sein, so ist leider eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich und das Medium muss umgehend zurückgegeben werden.
Sollten Sie mehrere Mahnläufe ignorieren, so ist die Bibliotheksleitung berechtigt, Ihnen die Kosten für eine neue Anschaffung des Mediums in Rechnung zu stellen. Dies ist notwendig, um allen Studierenden die
gleiche Möglichkeit zu geben, auf das Medium zuzugreifen.