Student:in A darf, nachdem er/sie an den vorbereitenden Seminaren an der Hochschule erfolgreich teilgenommen hat, nach einem Jahr des Studiums einen eigenen Patienten/eine eigene Patientin behandeln. Zuvor hat er/sie bereits an Therapien von Kommiliton:innen aus höheren Semestern hospitierend teilgenommen. Die Hospitationen werden in der Regel nachbesprochen und gemeinsam mit den therapierenden Student:innen und Betreuer:innen ausgewertet. So hat A schon einiges in der Therapie gesehen und gehört, bevor er/sie die ersten eigenen Patient:innen kennenlernt.
In der eigenen Therapie (z. B. ein Kind mit Ausspracheproblemen) wird er/sie von den Hochschulbetreuer:innen engmaschig begleitet. So muss er/sie vor der Therapie- oder Diagnostiksitzung einen detaillierten Therapieplan vorlegen, in dem steht, welche Ziele er/sie verfolgt, welche Methoden er/sie einsetzt und warum er/sie diese Methoden anwendet.
Ob bei einer/einem für Student:in A neue:n Patienten/Patientin gleich die Therapie fortgeführt wird oder ob es zunächst erforderlich ist, sich durch eine Aktualisierung der Diagnostik einen Überblick über den aktuellen Status des/der Patienten/Patientin zu verschaffen, wird ebenfalls in der Vorbereitung mit der/dem Betreuer:in besprochen. Dabei werden die Probleme des/der Patienten/Patientin aus verschiedenen Blickwinkeln heraus analysiert. Nicht nur logopädische, sondern auch soziale oder psychologische Aspekte können eine Rolle spielen.
Dann beginnt er/sie mit der Durchführung der Therapie, deren Fortgang ebenfalls kontinuierlich vom Betreuer oder der Betreuerin begleitet und mit Student:in A diskutiert wird. Bisweilen finden auch Treffen mit Kommiliton:innen statt (Kasuistiken), in denen die Patient:innen des aktuellen Behandlungszeitraums dargestellt und diskutiert werden. Am Ende des Therapiezeitraums fertigt Student:in A einen Bericht an, der Inhalte und Verlauf der Therapie beschreibt und den/die nächste:n Studenten/Studentin bei der Fortführung der Therapie (sofern notwendig) unterstützt.