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Studiere im Ausland

Erasmus Plus Erasmus Plus

Im Ausland studieren

Erasmus+ unterstützt in der aktuellen Programmgeneration (2021–2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden, wie zum Beispiel die Modernisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken sowie zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beizutragen.

Das Programm soll außerdem dabei helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren. Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.

Überblick und Inhalte des Erasmus+ Programms

Programmüberblick
Das Programm beinhaltet folgende Leitaktionen:

• Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen
• Leitaktion 2: Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
• Leitaktion 3: Politikunterstützung

Die Umsetzung von Erasmus+ wird sowohl dezentral – durch Nationale Agenturen – als auch zentral – durch die Exekutivagentur der Europäischen Kommission – organisiert.

Im Bereich der Hochschulbildung in Deutschland nimmt die NA DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für Erasmus+ wahr.

Erasmus+ verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro.

Die Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Informationen zum Erasmusprogramm sowie der neuen Programmgeneration findet ihr und finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln. Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert:

• Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Norwegen, Island und Liechtenstein
• beitretende, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer: Republik Nordmazedonien, Republik Türkei und Republik Serbien

Veröffentlichung ECHE/EPS

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen.

Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Verweis auf DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhaltet ihr und erhalten Sie beim:
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800/2014-020
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Finanzierung
Förderraten Studierendenmobilität (SM)

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die entsprechende Aufteilung in drei Ländergruppen wird zentral von Erasmus+ vorgegeben.

In den Projektjahren 2021, 2022 und 2023 gelten unterschiedliche national festgelegte Förderhöhen für Studienaufenthalte (SMS). Die Förderraten im Aufruf 2022 und 2023 betragen:

Gruppe 1: monatlich 600 € für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden sowie Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
Gruppe 2: monatlich 540 € für Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien sowie Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)
Gruppe 3: monatlich 490 € für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Serbien
Erasmus+ Praktikant:innen erhalten monatlich 150 € zusätzlich.
Außerdem gibt es weitere Aufstockungsbeträge für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen sowie für nachhaltiges Reisen.

Förderraten Personalmobilität (ST)
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichts- und Lehrzwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Seit dem Projektjahr 2021 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für die unterschiedlichen Ländergruppen bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Gruppe 1: 180 € am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Gruppe 2: 160 € am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 140 € am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Bei nachhaltigem Reisen gelten leicht erhöhte Pauschalen.
Outgoing Studierendenmobilität (SM)
SMS

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Studierende werden mit Erasmus+ gefördert, wenn
• sie einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
• sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
• ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt,
• die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.

Studierende erhalten
• ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
• akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
• eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
• ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS),
• ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
• ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen.

Dauer der Förderung

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen 2 Monaten und 12 Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
• jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu 12 Monate,
• in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
• die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für 6 Monate).

Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer „blended mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

SMP

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.

Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn
• sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländern absolvieren wollen
• sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
• ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.

Graduierte Absolvent:innen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn
• sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
• sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens 2 Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als 10 Monate gefördert wurden,
• sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
• sie den akademischen Abschluss vorweisen können, oder alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben,
• das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.

Studierende und Graduierte erhalten
• ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
• akademische Anerkennung des Praktikums,
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
• ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS),
• ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse.

Dauer der Förderung

Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
• jeweils im Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengang bis zu 12 Monate,
• in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich 12 Monate im Promotionsstudium,
• die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal 6 Monate).

Praktikumsdauer
• mind. 2 Monate und max. 12 Monate

Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Personalmobilität (PM)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertretungen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitern an europäischen Hochschulen und Unternehmen.

Mobilität zu Unterrichts-/Lehrzwecken (STA)

Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:

• Professor:innen und Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
• wissenschaftliche Mitarbeitende
• Doktorand:innen, die in der Lehre tätig sind
• Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Die Geförderten erhalten
• ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
• ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
• ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Dauer der Förderung

Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Wer kann sich bewerben?

Das Programm steht allen Beschäftigten einer Hochschule offen: vom einem:einer Auszubildenden bis zum:zur Präsident:in.

Die Geförderten erhalten
• ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
• ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Aktivitätsformate
• Hospitationen
• Job Shadowing
• Studienbesuche
• Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
• Teilnahme an Workshops und Seminaren
• Teilnahme an Sprachkursen

Dauer der Förderung

Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

• Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
• Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
• Stärkung der eigenen Kompetenzen
• Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Deine Ansprechpartner:innen

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